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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BEG Schulze Bremer GmbH

I. Geltungsbereich
Für alle Verträge der BEG Schulze Bremer GmbH sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.

II. Lieferung an Unternehmer
Die BEG Schulze Bremer GmbH liefert ausschließlich an gewerbliche Kunden (Landwirte, Unternehmer, etc.).

III. Vertragsabschluss
Bei schriftlichen Auftragsbestätigungen ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens der GmbH maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Mit dem Erfolgen der Bestellung bestätigen Sie zweifelsfrei, dass Sie die Ware für die berufsmäßige Verwendung erwerben.

IV. Zahlung
Die Zahlungen sind, bei Rechnungen innerhalb von 10 Tagen netto Kasse zu leisten. 
Bei Zielüberschreitungen werden bankübliche Verzugszinsen, mindestens jedoch 3 % über dem jeweiligen Richtwertzinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Der Vertragspartner der GmbH kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von der GmbH nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Vertragspartner der GmbH kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht, nicht ausüben.
Bestellungen von Landwirten und Stammkunden führen wir selbstverständlich per Rechnung aus. Sonstige Bestellungen werden gegebenenfalls per Nachnahme (zzgl. 11,50 EUR Nachnahmegebühr) ausgeliefert.

V. Mängelansprüche
Die GmbH haftet für Mängelansprüche, ausgenommen in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sechs Monate. Gegenüber Unternehmen ist die Haftung für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ausgeschlossen. Die GmbH haftet gegenüber Unternehmen nur für öffentliche Äußerungen, insbesondere Werbung, die sie zu eigenen Zwecken eingesetzt oder ausdrücklich in den Vertrag einbezogen hat.

VI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort sind die jeweiligen Geschäftsräume der GmbH. Der Gerichtsstand für sich ergebende Streitigkeiten ist ausschließlich Dülmen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer/Lieferant gilt ausschließlich Deutsches Recht; bei allen Vereinbarungen ist der deutsche Text maßgeblich.

VII. Lieferung und Mitwirkungspflichten
Es werden die uns entstehenden Versand- und Verpackungskosten pauschal in Rechnung gestellt. Bei Bestellungen unter 25 € Warenwert kann ein Mindermengenzuschlag erhoben werde. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsumstellung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände - auch bei Lieferanten der GmbH - unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird die GmbH die für Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird die GmbH den Vertragspartner unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen die GmbH auch, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung der GmbH seitens ihrer Vorlieferanten ist die GmbH von ihren Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu liefernden Ware getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Sie verpflichtet sich, in diesem Fall ihre Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Vertragspartner abzutreten.

VIII. Mängelrügen
Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten, können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden.
Aus Sachmängeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Besteller keine weiteren Rechte herleiten.
Weist die Ware bei Gefahrenübergang einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, gehen zu unseren Lasten. Machen diese Kosten mehr als 50 % des Lieferwertes aus, so sind wir berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, in einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt oder verweigert wird, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, einen dem Mangelunwert entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder - in den Grenzen der folgenden Absätze - Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
Führt ein Sachmangel zu einem Schaden, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das ProdHaftG fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer ''Kardinalspflicht'' beruht, haften wir im Übrigen nur für den vertragstypischen Schaden.
Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

IX. Einkaufsbeziehungen gegenüber Lieferanten
Gegenüber Lieferanten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ferner hat der Lieferant die GmbH insoweit freizustellen, als sie wegen eines Fehlers der vom Lieferant gelieferten Sache aus Produzentenhaftung in Anspruch genommen wird.

X. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die die GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner gegen diesen hat oder künftig erwirbt, Eigentum der GmbH. Die GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt.

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